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Zahnärztliche Schlafmedizin in München | Zahnarzt im Asamhof

Zahnärztliche Schlafmedizin in München

Als Mitgliedspraxis der Deutschen Gesellschaft für Zahnärztliche Schlafmedizin (DGZS) beschäftigen wir uns eingehend mit der Diagnose und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen. Unsere Praxis in München arbeitet interdisziplinär mit Schlaflaboren und Ärzten für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde (HNO) zusammen. Liegt die Indikation für eine Schiene zur Behandlung der diagnostizierten Schlafstörung (Schlafapnoe) vor, kann nach Scans eine individuell im Labor hergestellte Protrusionsschiene durch den Behandler eingegliedert werden.

Dieselben Schienensysteme werden zur Behandlung des einfachen Schnarchens eingesetzt.

Schienensystem gegen Schlafapnoe aus Zahnarztpraxis Muggenthaler im Asamhof München

Schienensystem gegen Schlafstörungen aus Zahnarztpraxis Muggenthaler im Asamhof München

Schienensystem der Schlafmedizin DGZS Zahnarztpraxis Muggenthaler im Asamhof München

Schienensystem gegen Schnarchzen aus DGZS Zahnarztpraxis Muggenthaler im Asamhof München

Bei Schlafapnoe

Grundsätzlich kann eine Verordnung durch einen Schlafmediziner erfolgen. Der Zahnarzt bestimmt nach gewissen Kriterien (u.a. Zahnstatus) ob eine Unterkieferprotusionsschiene eingegliedert werden kann, bevor er diese anfertigen und eingliedern darf. Der Zahnarzt stellt bei dieser Therapie den „verlängerten Arm“ des Schlafmediziners dar.

Die meisten privaten und viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen mittlerweile bei richtiger Indikation die Kosten für eine Unterkieferprotrusionsschienen bei einer diagnostizierten Schlafapnoe. Gerne helfen wir Ihnen bei Erstattungsfragen.

Bei einfachem Schnarchen/ Rhonchopathie

Falls nur einfaches Schnarchen und keine diagnostizierte Schlafapnoe besteht, können dieselben Schienensysteme eingegliedert werden. Falls der Verdacht auf eine Schlafapnoe besteht, vermitteln wir Ihnen gerne einen geeigneten Facharzt zur Abklärung.

Kosten

Unterkieferprotrusionsschienen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die Kosten variieren Fallabhängig und betragen ca. 1500 Euro. Falls die Krankenkassen die Behandlung nicht übernehmen oder bezuschussen, müssen die Kosten selbst getragen werden. So etwa bei einfachem Schnarchen ohne eine diagnostizierte Schlafapnoe.


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